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   OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84   

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https://dejure.org/1984,13912
OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84 (https://dejure.org/1984,13912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.09.1984 - 2 U 25/84 (https://dejure.org/1984,13912)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. September 1984 - 2 U 25/84 (https://dejure.org/1984,13912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten aus dem Anwaltsvertrag (positive Forderungsverletzung); Verlust von Gehaltsansprüchen; Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage bei einstufiger Verfallklausel; Rücknahme der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügte die Erhebung der Kündigungsschutzklage zur gehörigen Geltendmachung der Gehaltsansprüche des Klägers im Sinne der bis zum 14.6.1976 geltenden einstufigen Ausschlußklausel in § 17 des Manteltarifvertrages in der Fassung vom 8.10.1964 (BAG in AP Nr. 23 zu § 615 BGB = NJW 1963, 1517, 1518 [BAG 10.04.1963 - 4 AZR 95/62] ; BAG in AP Nr. 56 zu § 4 TVG - Ausschlußfristen = NJW 1977, 74; BAG in AP Nr. 57 zu § 4 TVG - Ausschlußfristen).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
    An der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch Erhebung der Kündigungsschutzklage bei einstufiger Verfallklausel hat sich auch durch das vom Landgericht angeführte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.2.1978 (BB 1978, 912) nichts geändert.
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügte die Erhebung der Kündigungsschutzklage zur gehörigen Geltendmachung der Gehaltsansprüche des Klägers im Sinne der bis zum 14.6.1976 geltenden einstufigen Ausschlußklausel in § 17 des Manteltarifvertrages in der Fassung vom 8.10.1964 (BAG in AP Nr. 23 zu § 615 BGB = NJW 1963, 1517, 1518 [BAG 10.04.1963 - 4 AZR 95/62] ; BAG in AP Nr. 56 zu § 4 TVG - Ausschlußfristen = NJW 1977, 74; BAG in AP Nr. 57 zu § 4 TVG - Ausschlußfristen).
  • OLG Hamm, 06.04.1983 - 4 REMiet 13/82

    Auswahlrecht des Vermieters hinsichtlich des Nachmieters bei vorzeitiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
    Zur sorgfältigen Erfüllung dieser Anwaltspflichten gehört es auch, durch gezielte Fragen zur Sachverhaltsaufklärung herauszufinden, ob der auf das Arbeitsverhältnis des Mandanten anzuwendende Tarifvertrag Ausschlußfristen enthält und ob zur Wahrung dieser Ausschlußfristen die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ausreicht oder aber die Erhebung einer gesonderten Zahlungsklage erforderlich ist (BGH in NJW 1983, 1565, 1566) [OLG Hamm 06.04.1983 - 4 ReMiet 13/82].
  • BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.1984 - 2 U 25/84
    Aus diesem Grunde muß von ihm verlangt werden, daß er sich anhand der zur Verfügung stehenden Fachliteratur über die Gesetzeslage und den jeweiligen Stand der Rechtsprechung unterrichtet (BGH in NJW 1952, 425).
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